
Fintech-Markt
Fintech-Anbieter für Firmenfinanzen: Segmente, Regulierung und Auswahlkriterien
Fintech-Anbieter für Firmenkunden decken digitale Finanzübersichten, Liquiditätssteuerung, Zahlungsverkehr, Kredit- und Einlagelösungen sowie Bankinfrastruktur ab.
Worum es bei Fintech für Firmenfinanzen geht
Fintech-Anbieter für Firmenkunden decken digitale Finanzübersichten, Liquiditätssteuerung, Zahlungsverkehr, Kredit- und Einlagelösungen sowie Bankinfrastruktur ab. Die FinTech-Studie der Hochschule Luzern teilt den Schweizer Markt in Investment Management, Bankinfrastruktur, Zahlungsverkehr sowie Kredit- und Einlagebereich.
Käufer sind oft nicht die Unternehmen selbst, sondern ihre Banken. Contovista finnova AG unterstützt Banken mit dem AI Business Finance Manager dabei, ihr Digital Banking für Geschäftskund:innen zu stärken; das Finanzcockpit soll einen 360°-Blick auf alle Geschäftskonten liefern.
Für Finanzverantwortliche in KMU steht Transparenz über Konten und Zahlungsströme im Vordergrund. Typische Funktionen sind automatische Kategorisierung, Cashflow-Analysen in Echtzeit und vorausschauende Liquiditätsplanung; sie dienen der aktiven Steuerung der Finanzen und der Effizienz der Beratung.
Segmente: von Liquiditätssteuerung bis Zahlungsverkehr
Ende 2022 zählte die FinTech-Studie der Hochschule Luzern 437 Schweizer FinTech-Unternehmen. Das ist ein Anstieg von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr, nach einem Rückgang von rund fünf Prozent 2021. Die Produktbereiche Investment Management und Bankinfrastruktur wuchsen am stärksten.
Nach Anzahl Unternehmen führte Investment Management mit 171 Firmen, gefolgt von Bankinfrastruktur mit 142, Zahlungsverkehr mit 70 und dem Kredit- und Einlagebereich mit 54.
Technologisch stützten sich 188 Unternehmen auf Prozessdigitalisierung, Automatisierung und Robotics, 135 auf Blockchain und 114 auf Analytik, Big Data und künstliche Intelligenz. Der letztgenannte Bereich wuchs über die Jahre stetig.
Beispiele aus dem Firmenkundengeschäft zeigen die Bandbreite in diesen Clustern. Der Finanzmanager von Contovista verbindet Echtzeit-Cashflow-Analysen mit vorausschauender Liquiditätsplanung und einer automatischen Abo-Übersicht, die aktive Abonnemente erkennt.
Vergleich der Fintech-Segmente im Schweizer Markt (2022)
Technologische Ausrichtung von Schweizer Fintechs (2022)
Anbieterbilder in der Schweiz: was die Einträge zeigen
Der AI Business Finance Manager von Contovista finnova AG positioniert sich als Finanzcockpit für Banken und deren Geschäftskunden. Zu den Funktionen gehören automatische Kategorisierung, Echtzeit-Auswertungen des Cashflows, vorausschauende Liquiditätsplanung und eine natürliche Sprachsuche. Das Hosting erfolgt in der Schweiz, der Preis wird auf Anfrage genannt.
Derselbe Anbieter führt mit dem AI Personal Finance Manager ein Cockpit für hyperpersonalisiertes Digital Banking: Dashboard mit Insights, Ein- und Ausgabenstatistiken, Übersicht der Abonnemente, markierte steuerabzugsfähige Transaktionen sowie Sparziele auf virtuellen Unterkonten.
Der Bereich Ausgabenanalyse ist mit Edi – Expense Intelligence von rhyno solutions ag vertreten. Einträge wie IFG von Incentage zeigen, dass solche Listen auch spezialisierte Finanzprozess-Software umfassen.
Neben Finanzfunktionen erscheinen Infrastrukturdienste. Der Business Backup Service der Safe Swiss Cloud sichert Server und Desktops auf Objektspeicher, spiegelt Backups in zwei Rechenzentren und dient dem Schutz vor Ransomware und Disaster Recovery. Verwaltet wird das über eine webbasierte Schnittstelle.
Die Verschlagwortung der Produkte zeigt Überschneidungen: Machine Learning, KI, Open Banking API Services, E-Banking und FinTech stehen bei denselben Anwendungen nebeneinander.
Wann eine FINMA-Bewilligung ins Spiel kommt
Tätigkeiten auf dem Finanzmarkt sind bewilligungspflichtig. Die FINMA erteilt die Bewilligung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Vor dem Markteintritt ist zu prüfen, ob eine Tätigkeit unter die Geldwäschereiprävention oder eine Bewilligungspflicht fällt. Die FINMA nennt als Anhaltspunkte: Werbung für die Entgegennahme von Geldern, Kundengelder, die über eigene Konten fliessen, sowie Dienstleistungen in Zahlungsverkehr, Geldwechsel, Treuhand, Vermögensverwaltung, Kredit oder Leasing.
Die Fintech-Bewilligung erlaubt, Publikumseinlagen bis maximal hundert Millionen Schweizer Franken oder kryptobasierte Vermögenswerte entgegenzunehmen. Diese dürfen weder angelegt noch verzinst werden. Vorausgesetzt wird eine Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft oder GmbH mit Sitz und Geschäftstätigkeit in der Schweiz.
Im Konkurs des Fintech-Instituts sind Kundengelder weder privilegiert noch durch eine Einlagensicherung geschützt. Darüber sind zukünftige Kunden zu informieren, wie Art. 1b Abs. 4 Bst. d BankG und Art. 7a Abs. 3 BankV verlangen.
Die FINMA ist für die Erteilung zuständig und veröffentlicht eine Wegleitung; Interessierte können ihr Projekt vor der Gesuchseinreichung vorstellen. Das Verfahren ist nach der Gebührenverordnung gebührenpflichtig, ein Bewilligungsprüfbericht kann verlangt werden. Die Dauer hängt von der Komplexität des Projekts sowie von Qualität und Vollständigkeit des Gesuchs ab.
Für die digitale Kundenaufnahme gilt das FINMA-Rundschreiben 2016/07 zur Video- und Online-Identifizierung, in Kraft seit 18. März 2016 und aktualisiert per 6. Mai 2021. Der FINMA-Fintech-Desk bündelt seit Anfang 2016 Anfragen im Zusammenhang mit Fintech und dient als Kontaktkanal für finanzmarktrechtliche Fragen.
Für Firmenkonti von Blockchain-Unternehmen veröffentlichte die Schweizerische Bankiervereinigung am 21. September 2018 einen Leitfaden, den das EFD und die FINMA unterstützen.
Ablauf der FINMA-Fintech-Bewilligung
- Prüfung der Bewilligungspflicht
- Vorstellung des Projekts beim FINMA-Fintech-Desk
- Einreichung des Gesuchs mit Vollständigkeit und Qualität
- Gebührenpflichtiges Verfahren gemäss Gebührenverordnung
- Erteilung eines Bewilligungsprüfberichts (falls erforderlich)
- Ausstellung der Bewilligung unter Einhaltung der Vorgaben
Datenhaltung, Cloud und Auslagerung
Für FINMA-beaufsichtigte Fintechs kann die dauerhafte Auslagerung wesentlicher IT-Funktionen an einen Cloud-Provider unter das FINMA-Rundschreiben 2018/3 fallen.
Schweizer Datenhaltung, ISO-zertifizierte Prozesse und ein lokal ansässiger Cloud-Provider können die Umsetzung regulatorischer und datenschutzrechtlicher Anforderungen vereinfachen.
Roman Schweizer, CEO von Xelon, hält fest: «Insbesondere Datenflüsse, rechtliche Zuständigkeiten und Zugriffswege lassen sich mit einem Schweizer Cloud-Provider oftmals transparenter nachvollziehen und kontrollieren.»
Der 2018 in den USA verabschiedete CLOUD Act erlaubt es, US-Hyperscaler zur Herausgabe von Daten zu verpflichten – unabhängig davon, wo diese physisch gespeichert sind. Für Fintechs, die sensible Finanzdaten verarbeiten und als Technologiepartner von Banken oder Versicherungen auftreten, bleibt dieser mögliche extraterritoriale Zugriff ein relevantes Risiko.
Schweizer Datenhaltung allein garantiert noch keine Compliance. Entscheidend bleiben die gesamte Verarbeitungskette, mögliche Fernzugriffe, die eingesetzten Unterauftragnehmer und die konkrete vertragliche Ausgestaltung.
Banken, Versicherungen und andere regulierte Unternehmen verlangen von Technologiepartnern zunehmend detaillierte Angaben dazu, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, welche Unternehmen Zugriff erhalten und welchem Recht diese unterstehen. Nach Beobachtung von Xelon-CEO Schweizer gewinnen Fragen wie «Wo werden meine Daten verarbeitet?» an Bedeutung.
Vorteile und Risiken bei der Nutzung von Cloud-Diensten für Fintechs
- Vorteile
- Schweizer Datenhaltung, ISO-Zertifizierung, transparente Zugriffswege, lokale Rechtsgrundlage
- Risiken
- Extraterritoriale Zugriffe nach CLOUD Act (USA), unklare Fernzugriffe, abhängige Unterauftragnehmer
Auswahlkriterien für Firmenfinanz-Fintechs
Regulatorischer Status: Klären, ob die Tätigkeit des Anbieters bewilligungspflichtig ist und ob er unter FINMA-Aufsicht steht. Bei Instituten mit Fintech-Bewilligung ist zusätzlich zu prüfen, wie über die fehlende Einlagensicherung informiert wird.
Datenstandort und Zugriffswege: Wo werden die Daten verarbeitet, welche Unternehmen können zugreifen und welchem Recht unterstehen diese.
Vertrags- und Unterauftragnehmerstruktur: Verarbeitungskette, Fernzugriffe und vertragliche Ausgestaltung sind bei der Auslagerung wesentlicher IT-Funktionen mitzuprüfen, weil Schweizer Datenhaltung allein keine Compliance garantiert.
Schnittstellen und Open Banking: Ob sich alle Geschäftskonten in einer Oberfläche abbilden lassen, hängt von der Anbindung an Bankkonten und der Fähigkeit ab, Kontodaten zu aggregieren.
Funktionsumfang: automatische Kategorisierung, Auswertungen des Cashflows in Echtzeit, vorausschauende Liquiditätsplanung, Abo-Übersicht und Auswertungen sind Vergleichsmerkmale für Cockpits.
Kosten und Betrieb: Anbieter nennen Preise teils nur auf Anfrage. Angaben zum Hosting – etwa Hosting in der Schweiz – gehören ebenso in den Vergleich wie der Umfang der Auswertungen.
Der Entscheid richtet sich nach dem eigenen Geschäftsmodell und den bestehenden Bankbeziehungen. Ein Cockpit muss an die vorhandenen Konten und Beratungsprozesse anschlussfähig sein.
Wichtige Auswahlkriterien für Firmenfinanz-Fintechs
- Regulatorischer StatusBewilligungspflicht und FINMA-Aufsicht
- Datenstandort und ZugriffswegeVerarbeitung in der Schweiz?
- Vertrags- und UnterauftragnehmerstrukturKontrolle über die Datenkette
- SchnittstellenOpen Banking und Anbindung an Bankkonten
- FunktionsumfangEchtzeit-Cashflow-Analyse, vorausschauende Liquiditätsplanung
- Kosten und HostingPreis auf Anfrage, Schweizer Hosting möglich?
Fazit: Passung statt Bauchentscheid
Segmente, Regulierung und Daten-Governance wirken zusammen. Ein Produkt, das Zahlungsverkehr und Liquiditätsplanung abdeckt, aber keine Auskunft zu Datenstandort, Zugriffswegen und Bewilligungsstatus gibt, lässt sich gegenüber Bank- und Versicherungspartnern kaum begründen.
Vor dem Einsatz sind Bewilligungsstatus, Datenhaltung und Funktionsumfang gegen die eigene Risikolage und die Anforderungen der Partner zu halten. Passt eines dieser drei Elemente nicht, ändert der Funktionsumfang daran nichts.

