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Unterlagen für die Kontoeröffnung bei Schweizer Banken

Schweizer Banken identifizieren ihre Kundschaft nach den Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes (Art. 3 bis 5 GwG).

Grundlegende Ausweisdokumente

Schweizer Banken identifizieren ihre Kundschaft nach den Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes (Art. 3 bis 5 GwG). Wie das konkret geschieht, konkretisieren die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20).

Für ein Privatkonto müssen Sie Ihre Identität mit einem amtlichen Ausweis nachweisen. Welche Ausweise und Identifikationsverfahren akzeptiert werden, hängt unter anderem von der Bank und der Nationalität ab.

Bei der Migros Bank sind für die Online-Identifikation Reisepass oder Identitätskarte vorgesehen. Bei der SGKB kommen je nach Nationalität und Identifikationsverfahren Reisepass und/oder Personalausweis infrage; für Nicht-Schweizer kann zusätzlich ein Ausländerausweis B oder C erforderlich sein.

Je nach Bank kann auch ein Wohnsitznachweis verlangt werden, etwa eine Stromrechnung, ein Mietvertrag oder ein offizielles Schreiben.

Wichtige Fakten zur Kontoeröffnung bei Schweizer Banken

Standesregeln Sorgfaltspflicht
VSB 20
Erforderliche Dokumente für Neugründungen
Kapitalbestätigung durch Bank

Formular A, Formular K und weitere Deklarationen

Die Bank verlangt eine Erklärung dazu, wer an den Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt ist. Ist das eine dritte Person, hält der Vertragspartner deren Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität und Wohnsitzadresse mit dem Formular A fest.

Bei Gesellschaften kommt das Formular K hinzu: Darin hält der Vertragspartner Name, Vorname und Wohnsitzadresse des Kontrollinhabers fest, alternativ in einer schriftlichen Erklärung.

Kundinnen und Kunden deklarieren zudem, ob sie eine U.S. Person oder eine Non-U.S. Person sind. Die Bank kann Angaben zur Herkunft der Gelder, zur Geschäftstätigkeit, zu den finanziellen Verhältnissen und zu üblichen Finanztransaktionen verlangen und dazu Belege anfordern.

Diese Angaben dienen der Geldwäschereibekämpfung. Bei Zweifeln an der Herkunft der Gelder oder bei politisch exponierten Personen kann eine Bank die Geschäftsbeziehung ablehnen.

Online-Identifikation und Besonderheiten

Bei der Migros Bank können Sie sich online oder in einer Niederlassung identifizieren. Für die Online-Identifikation sind Reisepass oder Identitätskarte vorgesehen.

Bei der SGKB unterscheiden sich die zulässigen Ausweise je nach Nationalität und Identifikationsweg. Für deutsche und schweizerische Nationalitäten sind Reisepass und Personalausweis bei der Video-Identifikation sowie der Reisepass bei der Online-Identifikation zugelassen.

Zulässige Ausweise für Online-Identifikation bei Schweizer Banken

Migros Bank
Reisepass oder Identitätskarte
SGKB – Deutsche Nationalität
Reisepass (Online), Personalausweis (Video-Identifikation)
SGKB – Schweizer Nationalität
Reisepass (Online), Personalausweis (Video-Identifikation)
SGKB – Nicht-Schweizer
Reisepass oder Ausländerausweis B/C (je nach Verfahren)

Geschäftskonto: Handelsregisterauszug, Zeichnungsberechtigung, Kontrollinhaber

Für ein Geschäftskonto einer im Handelsregister eingetragenen Firma braucht die Bank einen Handelsregisterauszug. Er darf nach VSB 20 nicht älter als zwölf Monate sein; ein älterer Auszug genügt nur zusammen mit einem höchstens zwölf Monate alten Testat einer Prüfgesellschaft.

Zusätzlich überprüft die Bank die Identität der natürlichen Personen, welche die Geschäftsbeziehung eröffnen, etwa mit einer Kopie ihres Ausweises oder einer beglaubigten Unterschrift. Sie nimmt ausserdem die Bevollmächtigungsbestimmungen der Firma zur Kenntnis, also wer zeichnen darf.

Bei einer Neugründung einer GmbH oder AG benötigen Sie zunächst ein Kapitaleinzahlungskonto. Bei Gesellschaften in Gründung identifiziert die Bank die Personen, welche die Geschäftsbeziehung eröffnen. Sie stellt eine Kapitalbestätigung aus, die für die Eintragung im Schweizer Handelsregister erforderlich ist.

Zu den Geschäftsdokumenten gehören Gründungsunterlagen wie Statuten und Handelsregisterauszug. Ein Businessplan beschreibt die Geschäftstätigkeit und die Zielmärkte; den Firmensitz können Sie etwa mit einer Schweizer Geschäftsadresse nachweisen.

Für ausländische Unternehmer kann in bestimmten Fällen eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz erforderlich sein. Vollständige Unterlagen und klar definierte Zuständigkeiten erleichtern die Kontoeröffnung.

Die Checkliste fürs Geschäftskonto: Handelsregisterauszug (höchstens zwölf Monate alt), Ausweiskopien der eröffnenden Personen, Zeichnungsregelung, Formular K zum Kontrollinhaber, gegebenenfalls Formular A, U.S.-Person-Deklaration sowie Statuten und Angaben zur Geschäftstätigkeit.

Bei einer Einzelfirma ist ein separates Geschäftskonto grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Die Trennung privater und geschäftlicher Finanzen erleichtert jedoch Buchhaltung und Steuererklärung; bei einer GmbH oder AG gehört ein Geschäftskonto zum laufenden Geschäftsbetrieb.

Checkliste: Unterlagen für die Kontoeröffnung bei Schweizer Banken

  • Handelsregisterauszug (höchstens 12 Monate alt)
  • Ausweiskopien der eröffnenden Personen
  • Zeichnungsregelung (z. B. Zeichnungsberechtigte)
  • Formular K zum Kontrollinhaber
  • Gegebenenfalls Formular A (für dritte wirtschaftlich Berechtigte)
  • U.S.-Person-Deklaration
  • Statuten und Gründungsunterlagen
  • Angaben zur Geschäftstätigkeit (z. B. Businessplan)
  • Firmensitz nachweisen (z. B. Schweizer Geschäftsadresse)
  • Aufenthaltsbewilligung (bei ausländischen Unternehmern, falls erforderlich)

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