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Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr Schweiz: Instrumente, Fristen, Gebührenbeispiele für Unternehmen

Schweizer Unternehmen fakturieren in Franken, haben aber oft Geschäftspartner im europäischen Raum und begleichen oder erhalten Euro-Rechnungen.

Zwei Währungen, zwei Zahlungswege: die Ausgangslage für Schweizer Firmen

Schweizer Unternehmen fakturieren in Franken, haben aber oft Geschäftspartner im europäischen Raum und begleichen oder erhalten Euro-Rechnungen. Zur Wahl stehen die SEPA-Überweisung in Euro oder die Auslandsüberweisung mit Währungsumrechnung.

Die QR-Rechnung ist der Standard im Schweizer Zahlungsverkehr. Seit dem 1. Oktober 2022 hat sie die roten und orangen Einzahlungsscheine abgelöst. Der Swiss QR Code enthält die Zahlungsdaten maschinenlesbar und in Klarschrift.

QR-Rechnungen können in Schweizer Franken oder Euro ausgestellt werden. Bei einer QR-Rechnung mit QR-IBAN besteht die QR-Referenz aus 26 numerischen Zeichen, gefolgt von einer Prüfziffer; diese Kombination ist für Zahlungen in der Schweiz und Liechtenstein vorgesehen.

Rechnungen können digital oder gedruckt verschickt werden. Unternehmen erstellen QR-Rechnungen etwa mit ihrer Rechnungs- oder ERP-Software; eBill bringt Rechnungen direkt ins E-Banking, wo sie geprüft und freigegeben werden können.

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und rechnet in Schweizer Franken, gehört aber dem SEPA-Raum an. Euro-Zahlungen in SEPA-Länder werden dadurch ähnlich abgewickelt wie Zahlungen nach Österreich oder Frankreich.

Geht eine Euro-Zahlung auf ein in Franken geführtes Konto, liegt das Währungsrisiko beim Empfänger; seine Bank rechnet zum Tageskurs um. Eine direkte Franken-Überweisung kostet den Auftraggeber mehr, dafür steht der ankommende Betrag von Beginn weg fest.

SEPA-Überweisung: Welche Angaben eine Zahlung überhaupt durchlaufen lassen

Eine SEPA-Überweisung ist ausschliesslich für Euro-Transaktionen vorgesehen. Voraussetzung ist die Teilnahme der Empfängerbank am SEPA-Verfahren; jedes Finanzinstitut in den Mitgliedsländern entscheidet selbst.

Erforderlich sind IBAN des Begünstigten, BIC der Bank sowie vollständiger Name und Adresse. Eine Schweizer IBAN beginnt mit CH und umfasst 21 Stellen. Beim Raiffeisen-E-Banking wird nach Eingabe der IBAN angezeigt, ob die Empfängerbank am SEPA-Verfahren teilnimmt.

Zum SEPA-Raum gehören 41 europäische Staaten, darunter alle 27 EU-Staaten sowie Länder mit eigener Währung wie die Schweiz, Liechtenstein, Grossbritannien, Schweden und Polen.

SEPA-Überweisungen eignen sich auch für Euro-Zahlungen innerhalb der Schweiz, etwa an Lieferanten mit Euro-Konto.

SEPA umfasst neben Überweisungen auch Lastschriften in Euro. SIX nennt für Zahlungen und Lastschriften eigene SEPA-Verfahren mit Regeln und Implementation Guidelines für Meldungen nach ISO 20022.

Für das SEPA Instant Credit Transfer Scheme begleitet SIX Interbank Clearing als National Adherence Support Organisation (NASO) den Anmeldeprozess. Finanzinstitute, die daran teilnehmen wollen, reichen ihre Beitrittsunterlagen bei SIX Interbank Clearing ein.

Wann das Geld ankommt: Laufzeiten und Annahmeschlusszeiten im Alltag

SEPA-Zahlungen treffen in der Regel innerhalb von einem bis maximal drei Bankwerktagen beim Empfänger ein. Zahlungseingänge aus dem SEPA-Raum sind europaweit innerhalb eines Bankwerktags möglich.

Raiffeisen führt Zahlungsaufträge an Bankwerktagen von Montag bis Freitag aus. Für E-Banking gilt bis 12:00 Uhr die Valuta «heute», für einen EXPRESS-Auftrag bis 16:00 Uhr; ein physischer EXPRESS-Auftrag muss bis 12:00 Uhr erteilt werden.

Nach der Annahmeschlusszeit erteilte Aufträge werden mit der Valuta des folgenden Tages verarbeitet. Für Auslandzahlungen gelten eigene Annahmeschlusszeiten; diese sind bei der Bank zu erfragen.

Bei terminkritischen Zahlungen ist ein Puffer sinnvoll: frühzeitig in Auftrag geben und ein Ausführungsdatum setzen, statt auf den Eingangstag zu warten.

OUR, SHA, BEN: die Spesenregelung entscheidet über den Betrag beim Empfänger

Bei SHA tragen Auftraggeber und Empfänger je die Kosten ihrer eigenen Bank; bei SEPA ist SHA die Standardregelung. Bei Auslandszahlungen können weitere Kosten, etwa von zwischengeschalteten Banken oder der Empfängerbank, direkt vom Überweisungsbetrag abgezogen werden.

Bei OUR übernimmt der Auftraggeber alle Kosten. Die Empfängerbank schreibt den gesamten Betrag gut, kann für den Zahlungseingang aber eigene Gebühren verlangen.

Bei BEN werden sämtliche Kosten direkt vom Überweisungsbetrag abgezogen. Der Empfänger trägt alle Gebühren und erhält nie den vollen Betrag; diese Variante ist meist die teuerste Form der Auslandzahlung.

OUR-Spezial ist auf Euro-Zahlungen nach Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich beschränkt. Der Empfänger erhält den vollen Betrag; anders als bei SEPA-Zahlungen zieht die Empfängerbank keine Gebühren ab.

Bei SEPA-Zahlungen dürfen Drittbanken keine Abzüge vom Überweisungsbetrag vornehmen. Die Bank des Begünstigten erhält den gesamten Auftragsbetrag, kann für die Gutschrift jedoch eigene Gebühren geltend machen.

Spesenregelungen OUR, SHA, BEN im Überblick

  • OURAuftraggeber trägt alle Kosten. Empfänger erhält den vollen Betrag (nur für SEPA-Länder wie Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich).
  • SHAAuftraggeber und Empfänger tragen jeweils ihre eigenen Bankgebühren. Standard bei SEPA-Zahlungen.
  • BENAlle Gebühren werden vom Überweisungsbetrag abgezogen. Empfänger erhält nie den vollen Betrag. Meist teuerste Variante.

Was die einzelnen Zahlungsarten kosten – und wo die Preisgestaltung frei bleibt

Raiffeisen Schweiz nennt als Preisempfehlung CHF 0.20 pro SEPA-Auftrag und CHF 3.00 für eine E-Banking-Auslandzahlung. Hinzu kommen Zuschläge von CHF 10.00 für OUR-Spezial und CHF 20.00 für OUR; lokale Raiffeisenbanken können abweichende Preise haben.

Bei BEN wird die Gebühr dem Auftragsbetrag in Franken belastet.

SEPA beinhaltet keine Preisregulierung. Eine solche gilt nur für Aufträge innerhalb oder zwischen EU- und EWR-Mitgliedstaaten; in der Schweiz ist die Preisgestaltung für SEPA-Aufträge frei.

Die günstigste Variante ist nicht automatisch jene, bei der der Empfänger den vollen Betrag erhält.

Fremdwährungen und Länder ausserhalb Europas: Laufzeiten und Wechselkursrisiko

Zahlungen über das internationale Bankennetz, etwa via SWIFT, dauern in der Regel ein bis fünf Werktage. Währungsumrechnung und zwischengeschaltete Banken können Verzögerungen verursachen.

Muss die Überweisung bis zu einem bestimmten Datum eintreffen, ist ein Puffer von mindestens fünf Werktagen vernünftig – mehr, wenn Währungsumrechnung oder Zwischenbanken beteiligt sind.

Erhält ein in Franken geführtes Konto eine Euro-Zahlung, rechnet die Empfängerbank den Betrag zu ihrem Tageskurs in Franken um. Das Wechselkursrisiko liegt dann beim Empfänger, nicht beim Auftraggeber.

Eine direkte Franken-Überweisung nutzt das internationale Bankennetz. Sie ist für den Auftraggeber teurer und dauert länger, dafür steht fest, welchen Betrag der Empfänger erhält.

Für internationale Überweisungen sind vollständiger Name und Adresse des Empfängers, Name, Adresse und Land der Bank sowie Kontonummer und BIC oder SWIFT-Code nötig.

Checkliste für die Zahlungsabwicklung im Unternehmen

Vor dem Auftrag Zielland, Währung und Teilnahme der Empfängerbank prüfen. Für SEPA muss die Zahlung in Euro erfolgen; für internationale Überweisungen sind die Angaben zu Empfänger und Bank vollständig zu erfassen.

Bei SEPA SHA wählen und vorab klären, ob die Empfängerbank eigene Gebühren für die Gutschrift erhebt. Bei Auslandzahlungen OUR, SHA oder BEN danach auswählen, wer die Kosten tragen soll und welcher Betrag ankommen muss.

Bei QR-Rechnungen QR-Code und Angaben kontrollieren. Für eine QR-Referenz mit QR-IBAN gilt: Sie besteht aus 26 numerischen Zeichen, gefolgt von einer Prüfziffer, und ist für Inlandzahlungen in der Schweiz und Liechtenstein vorgesehen.

Für Raiffeisen-Aufträge die Annahmeschlusszeiten beachten: E-Banking bis 12:00 Uhr, EXPRESS bis 16:00 Uhr für Valuta «heute». Für internationale Überweisungen mindestens fünf Werktage Puffer einplanen, bei Währungsumrechnung oder Zwischenbanken mehr.

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