
Beteiligungen
Beteiligungskapital in der Schweiz: Formen, Phasen und Vertragsgrundlagen
Privates Beteiligungskapital, oft Private Equity genannt, umfasst Investitionen in nicht börsenkotierte Unternehmen.
Beteiligungskapital in der Schweiz: Begriff, Abgrenzung und wirtschaftliche Rolle
Privates Beteiligungskapital, oft Private Equity genannt, umfasst Investitionen in nicht börsenkotierte Unternehmen. Es wird meist langfristig über spezialisierte Fonds oder als Direktbeteiligung bereitgestellt. Anders als börsenkotierte Beteiligungen hat es keinen laufenden Marktpreis und ist nicht täglich handelbar.
Die Schweiz ist ein bedeutender Standort für diese Anlageklasse. Für die hiesigen KMU ist Beteiligungskapital besonders beim Kauf etablierter Firmen wichtig und wird oft mit traditionellen Akquisitionskrediten von Banken kombiniert.
So lassen sich Wachstum, Restrukturierungen und Marktkonsolidierungen finanzieren. Beteiligungskapital kann Innovation und Unternehmenswachstum fördern, ist aber mit Risiken von Illiquidität bis zum Totalverlust verbunden.
Venture Capital richtet sich an junge Start-ups und Gründende und ist entsprechend risikoreich. Private Equity im engeren Sinn konzentriert sich meist auf etablierte Firmen mit einem nachweislich funktionierenden Geschäftsmodell und entsprechender Rentabilität.
Erscheinungsformen: Fonds, Direktbeteiligungen, Venture Capital und Management-Buy-outs
Beim Fondsmodell zahlen verschiedene Anleger in einen Private-Equity-Fonds ein. Sie treten als Limited Partners auf; das Fondsmanagement als General Partner wählt die Zielunternehmen aus, führt die Due Diligence durch und entwickelt die Anlagestrategie.
Bei einer Direktbeteiligung hält der Investor unmittelbar Anteile an einem einzelnen Unternehmen. Ein Management-Buy-out ist eine weitere Form: Das Führungsteam erwirbt selbst Anteile und wird damit neben der operativen Tätigkeit auch auf Eigentümerebene beteiligt.
Venture Capital ist Wagniskapital für junge Unternehmen. In der Frühphase kommen zudem Friends & Family und Business Angels als Investitionsformen infrage.
Private Equity ist Teil der Privatmärkte. Dazu gehören auch Private Debt, Private Real Estate und Infrastruktur; diese Anlageklassen folgen jeweils eigenen Logiken.
Wer investiert – und wie Privatanlegerinnen und Privatanleger Zugang finden
Zu den Investoren zählen Pensionskassen und weitere institutionelle Anleger sowie vermögende Privatpersonen. Sie nutzen Beteiligungskapital für Renditechancen ausserhalb der öffentlichen Kapitalmärkte.
In der Schweiz stehen die meisten Vehikel nur qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offen. Wer als qualifizierter Anleger gilt, regelt Art. 10 KAG.
Privatanlegerinnen und Privatanleger können über ein Opting-out nach Art. 5 Abs. 2 FIDLEG den Status als professionelle Kundschaft erhalten. Dafür braucht es mindestens 500'000 Franken Vermögen plus Kenntnisse oder mindestens 2 Millionen Franken Vermögen.
Börsenkotierte Vehikel und ETFs auf kotierte Private-Equity-Gesellschaften bieten einen indirekten Zugang. Sie stehen allen offen, bilden die Anlageklasse aber nur mittelbar ab.
Frühphase: Pre-Seed, Seed und die ersten Kapitalgeber
Der Unternehmenszyklus beginnt mit Idee und Problemanalyse, gefolgt von Validierung und Pre-Seed. In der frühen Phase nimmt das Unternehmen seine Tätigkeit auf und erstellt einen Business-Plan; Gründerinnen und Gründer leben häufig vom Ersparten.
Ergänzend kommt Kapital der 3 F’s – Family, Friends and Fools – infrage. Bisweilen investieren bereits Inkubatoren, Acceleratoren, ausgewählte VC-Fonds oder Business Angels. In der Pre-Seed-Phase sind Investitionssummen und Bewertungen gering.
In der Seed-Phase ist das Risiko eines vollständigen Zahlungsausfalls noch sehr gross. Investoren übernehmen deshalb ein hohes Risiko und wollen dafür mit Eigenkapital beteiligt werden.
Frühphasenfonds und spezialisierte Firmen verteilen ihr Kapital auf verschiedene Start-ups, um das Risiko zu minimieren. Sie können dennoch früh einsteigen, um sich für vergleichsweise wenig Geld an einer potenziell lukrativen Idee zu beteiligen.
Investitionssummen und Unternehmensbewertungen sind nicht festgesetzt, sondern Richtwerte. Für die Pre-Seed-Phase werden keine festen Beträge genannt.
Wachstum, Skalierung und Exit: Wenn Strukturen mitwachsen müssen
Mit einem überzeugenden Geschäftsmodell folgen weitere Finanzierungsrunden. Series-A-Runden finanzieren etwa Markteintritte, Produktion, Marketing und den Aufbau des Vertriebs; zu den Kapitalgebern zählen Acceleratoren und Venture-Capital-Firmen.
In der frühen Wachstumsphase und bei der Skalierung sucht ein Unternehmen Kapital für neue Produkte, die Expansion in neue Märkte oder den Aufkauf kleinerer Start-ups. Solche Mittel kommen üblicherweise von Private-Equity-Fonds, Hedge Funds und Banken.
Mit neuen Kundinnen und Kunden, zusätzlichen Mitarbeitenden, internationaler Expansion und Finanzierungsrunden steigen die Anforderungen an Finanzen, Buchhaltung, Organisation und Governance. Vor einer Series-A- oder Series-B-Finanzierung stellen sich Fragen zum professionellen Controlling, zum Finanzreporting und zur Vorbereitung auf die Due Diligence.
Die Phasen verlaufen nicht zwingend linear. Auf die Skalierung kann die Reife folgen, ebenso ein Exit oder eine Erneuerung; ein Börsengang ist eine mögliche, aber nicht zwingende Fortsetzung.
Vertragsgrundlagen und Governance: Was vor und während einer Beteiligung geregelt sein muss
Schon in der frühen Phase prägen Vereinbarungen das Unternehmen langfristig. Wichtig sind klare Regelungen zwischen den Gründenden, der Schutz von Marken, Software und geistigem Eigentum, ein realistischer Finanzplan sowie erste Governance-Strukturen und ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.
Ein Term Sheet fasst die wichtigsten Punkte einer geplanten Investition zusammen und dient als Ausgangspunkt für die späteren Verträge. Es ist in der Regel nicht bindend; Bestimmungen zur Vertraulichkeit können jedoch sofort bindend sein. In der Schweiz sind Vorlagen der SECA ein gängiger Ausgangspunkt, dessen Bedingungen angepasst werden können.
Zu den wirtschaftlichen Eckpunkten gehören unter anderem Unternehmensbewertung, Zusammensetzung des Boards und Investorenrechte. Bei einer Pre-Money-Bewertung von 4 Millionen Franken und einer Investition von 1 Million Franken beträgt die Post-Money-Bewertung 5 Millionen Franken; die Investition entspricht 20 Prozent davon.
Zum Vertragsset gehören etwa ein Beteiligungsvertrag (Investment Agreement), ein Gesellschaftsvertrag und eine Gesellschaftervereinbarung beziehungsweise ein Aktionärbindungsvertrag. Im Term Sheet lassen sich ausserdem Themen wie Vesting, Founders Lock-up, Drag-along, Tag-along und Liquidationspräferenzen ansprechen.
Bei Finanzierungen mit vielen Kleinanlegern, etwa Crowdinvesting, sind Term Sheets oft einfacher gestaltet. Die Anleger erhalten dabei in der Regel Anteile mit weniger Kontrollrechten, damit die Gründerinnen und Gründer das Unternehmen führen können, ohne bei jeder Entscheidung zahlreiche Anleger um Erlaubnis zu fragen.
Die Zusammenarbeit im Gründerteam sollte früh geregelt werden: Wer trifft welche Entscheidungen, wie werden Beteiligungen behandelt und was geschieht, wenn eine gründende Person das Unternehmen verlässt? Eine belastbare Finanzplanung mit geschätzten Umsätzen, Aufwendungen und Liquidität schafft zudem ein gemeinsames Verständnis der finanziellen Erwartungen.
Chancen und Risiken im Umgang mit Beteiligungskapital
Beteiligungskapital ist über viele Jahre gebunden und illiquide. Ein laufender Marktpreis fehlt; im schlechtesten Fall droht ein Totalverlust der Investition.
Private Equity verlangt Erfahrung und Sachkenntnis. Entscheidend ist die Auswahl geeigneter Fonds und Strategien; wer diese Kompetenz nicht mitbringt oder nicht einkaufen kann, ist auf indirekte Vehikel angewiesen.
Eine breite Diversifikation und ein Anlagebetrag, der zum eigenen Anlagehorizont passt, sind zentral. Geeignet ist die Anlageklasse für Anlegerinnen und Anleger, die den langen Bindungszeitraum aushalten und einen möglichen Totalverlust tragen können.
Wer kurzfristig über das investierte Kapital verfügen muss, ist mit dieser Anlageklasse schlecht bedient.
Risiko- und Anlagehorizont bei Beteiligungskapital in der Schweiz
- Bindungszeitraum
- Mehrere Jahre
- Illiquidität
- Kein laufender Marktpreis
- Maximales Risiko
- Totalverlust möglich


